ADAC: Ohne Stempel gibt’s Ärger
Wer in seinen PKW-Motor einen Leistung steigernden Chip zur Steuerung
der Motorelektronik einbaut („Chip-Tuning“), muss den Einbau
unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten
Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Wie der ADAC berichtet,
erlischt andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt auch
dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes
vorliegt. Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die
zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein
weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich. Dies geht
auch aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U
181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).
Das Chip-Tuning nutzt die Leistungsreserven des Motors aus. Da sich eine
solche Maßnahme negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch
oder das Abgasverhalten auswirken kann, lehnen die Fahrzeughersteller
Chip-Tuning generell ab. Abgesehen davon besteht das Risiko, dass
Garantieansprüche für das Fahrzeug mit einem Einbau des Chips verloren
gehen.
Der ADAC weist darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch
der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung
könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem
Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur
bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder ob eine höhere
Prämie fällig wird. Leistungen aus der Kaskoversicherung können vom
Versicherer unter Umständen verweigert werden.
Rückfragen:
Melanie Pöschmann
089/ 76 76-3866
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